Das Ermessen im Steuerrecht
Werkstattgespäch am 10. Dezember 2019
Werkstattgespräch mit:
In der gegenwärtigen Dogmatik wird das (Verwaltungs-)Ermessen auf der Rechtsfolgenseite einer Rechtsnorm verortet. Sind die Voraussetzungen einer Norm erfüfllt, so steht der Verwaltung ein Ermessen über das Ob der Rechtsfolge und die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsfolgen zu. Ermessen ist also die Wahl zwischen mehreren Verhaltensmöglichkeiten der Behörde, die aus rechtlicher Sicht gleichwertig sind.
Ermessensentscheidungen gibt es auch im Steuerrecht: Befreiung von der Abgabe einer Steuererklärung, Begrenzung von Vorsteuern, Befreiung des Steuerzahlers von der Steuererhebung, Aufschub der Zahlungstermine, Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen, Stundung, Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, Veranlagung einiger Steuersanktionen, Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden. In seinem Vortrag widmet sich Dr. Orlowski einer Analyse des Ermessens der Steuerbehörde.